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Was ist im Todesfall zuerst zu tun? 7 Schritte

Was ist im Todesfall zuerst zu tun? Schritte helfen dir, Ruhe zu bewahren, Hilfe zu holen und die nächsten Entscheidungen ohne Druck zu ordnen.

Was ist im Todesfall zuerst zu tun? 7 Schritte – Titelbild

Wenn ein Mensch stirbt, fühlt sich selbst eine einfache Frage plötzlich groß an: Was ist im Todesfall zuerst zu tun? Es gibt nicht für jede Situation denselben Ablauf. Ob der Tod zu Hause, im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder unerwartet eintritt, macht einen Unterschied. Die ersten Schritte dienen vor allem dazu, den Tod ärztlich feststellen zu lassen, Verantwortung für Menschen und Tiere im Haushalt zu klären und anschließend Raum für den Abschied zu schaffen.

Du musst in diesem Moment nicht jede organisatorische Frage lösen. Es reicht, Schritt für Schritt vorzugehen.

Was ist im Todesfall zuerst zu tun?

1. Bei einem unerwarteten Tod den Notruf wählen

Wenn der Tod plötzlich oder unter unklaren Umständen eingetreten ist, wenn du unsicher bist, ob die Person wirklich verstorben ist, oder wenn ein Unfall, Suizid oder eine Gewalteinwirkung möglich sein könnte, rufe sofort den Notruf 112. Das gilt auch, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen erforderlich sein könnten.

Versuche nicht, die Situation allein zu beurteilen. Die Rettungskräfte entscheiden vor Ort, was medizinisch und gegebenenfalls polizeilich zu veranlassen ist. Verändere die Situation möglichst nicht und bewege den Körper nicht, sofern keine akute Gefahr besteht. Das ist kein Ausdruck von Distanz, sondern kann bei einer ungeklärten Todesursache notwendig sein.

Ist der Tod erwartet worden, etwa nach einer schweren Erkrankung zu Hause, ist in der Regel die Hausarztpraxis oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 die passende erste Anlaufstelle. Welche Stelle zuständig ist, hängt auch von der Uhrzeit und den örtlichen Gegebenheiten ab.

2. Den Tod ärztlich feststellen lassen

Ein Todesfall muss von einer Ärztin oder einem Arzt festgestellt werden. Dabei wird die sogenannte Leichenschau durchgeführt und die Todesbescheinigung ausgestellt. Dieses Dokument ist für die weiteren Schritte zentral: Ohne es kann ein Bestattungsunternehmen den Verstorbenen normalerweise nicht überführen, und die Beurkundung beim Standesamt ist nicht möglich.

Im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung organisiert das Personal die ärztliche Feststellung meist selbst. Wenn der Mensch zu Hause gestorben ist, kümmerst du dich als Angehörige oder Angehöriger darum, einen Arzt zu erreichen - außer bei einem Notfall, dann geht der Weg über 112.

Nimm dir, wenn es möglich ist, einen Moment Zeit. Manche Menschen möchten noch in Ruhe am Bett sitzen, die Hand halten oder eine vertraute Person dazuholen. Andere brauchen zunächst Abstand. Beides ist in Ordnung.

3. Menschen und Tiere versorgen, die sofort Hilfe brauchen

Neben der medizinischen Klärung kann es praktische Verantwortung geben, die keinen Aufschub duldet. Lebten minderjährige Kinder, pflegebedürftige Angehörige oder Haustiere im Haushalt? Gibt es jemanden, der jetzt informiert werden muss, damit Betreuung, Futter, Medikamente oder sichere Unterbringung geregelt sind?

Du musst das nicht allein übernehmen. Bitte eine vertraute Person, Nachbarinnen, Nachbarn oder Familienmitglieder um konkrete Hilfe. Gerade in den ersten Stunden kann es entlasten, wenn jemand telefoniert, auf Kinder achtet, ein Tier versorgt oder dich einfach begleitet.

Falls die verstorbene Person allein gelebt hat, prüfe auch, ob es offensichtliche Risiken gibt: ein eingeschalteter Herd, offene Fenster, ein allein zurückgebliebenes Haustier oder wichtige Medikamente, die nicht unbeaufsichtigt bleiben sollten.

Nach der ärztlichen Feststellung: den Abschied und die Überführung organisieren

4. Ein Bestattungsunternehmen auswählen oder Wünsche prüfen

Nach der Todesfeststellung kann ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Es übernimmt häufig die Überführung und begleitet bei vielen weiteren organisatorischen Fragen. Du bist nicht verpflichtet, sofort alle Details der Bestattung zu entscheiden. Zunächst geht es darum, wer die Überführung übernimmt und wo der Verstorbene bis zur Bestattung versorgt wird.

Vielleicht hat die verstorbene Person bereits Bestattungswünsche hinterlassen: in einer Vorsorgemappe, in Unterlagen, bei einer Vertrauensperson oder in einem Bestattungsvorsorgevertrag. Suche danach, ohne dir Druck zu machen. Solche Wünsche können Orientierung geben, etwa zur Bestattungsart, zur Trauerfeier, zu Musik, religiösen oder weltanschaulichen Ritualen und dazu, wer informiert werden soll.

Wünsche sind nicht immer rechtlich verbindlich, aber sie verdienen Beachtung. Wenn etwas unklar ist oder Angehörige unterschiedliche Vorstellungen haben, kann ein ruhiges Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen helfen. Es kennt die regionalen Abläufe, Kostenpunkte und Fristen. Bei rechtlichen Konflikten kann zusätzlich individuelle Beratung sinnvoll sein.

5. Wichtige Unterlagen zusammentragen - nicht alles auf einmal

Für die Beurkundung des Todes beim Standesamt werden Unterlagen benötigt. Welche Dokumente genau erforderlich sind, hängt unter anderem vom Familienstand und von der Lebensgeschichte der verstorbenen Person ab. Häufig werden der Personalausweis oder Reisepass, die ärztliche Todesbescheinigung sowie Personenstandsurkunden benötigt, etwa Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde eines bereits verstorbenen Ehepartners.

Das klingt nach viel, muss aber nicht in einer Stunde erledigt werden. Bestattungsunternehmen unterstützen oft bei der Zusammenstellung und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit dem Standesamt. Die Frist für die Anzeige des Todes und die Bestattungsfrist unterscheiden sich je nach Bundesland. Frage deshalb konkret nach, statt dich auf allgemeine Angaben zu verlassen.

Lege gefundene Dokumente an einem sicheren Ort zusammen. Mache keine vorschnellen Entscheidungen über Verträge, Wohnung oder Eigentum. Besonders beim Nachlass können Fristen und rechtliche Folgen eine Rolle spielen.

Wen solltest du wann informieren?

6. Zuerst den engsten Kreis, dann die notwendigen Stellen

Es gibt keine Pflicht, sofort alle Menschen zu benachrichtigen. Informiere zuerst diejenigen, die persönlich nahestehen oder praktisch eingebunden sind: Partner oder Partnerin, Kinder, Eltern, Geschwister, enge Freunde und gegebenenfalls eine benannte Vertrauensperson.

Danach kommen Stellen hinzu, bei denen rasches Handeln sinnvoll sein kann. Dazu zählen beispielsweise Arbeitgeber, Pflege- oder Betreuungseinrichtungen, Vermieter bei einer alleinlebenden Person sowie Versicherungen oder Banken. Bei manchen Verträgen, etwa für Wohnung, Telefon oder Energie, ist keine Entscheidung in den ersten Tagen nötig. Kündige daher nicht vorschnell und löse Konten nicht eigenmächtig auf.

Bei Bankvollmachten, Testamenten, Erbschaften und Schulden kann die Lage sehr unterschiedlich sein. Wenn du nicht weißt, ob ein Testament existiert oder ob der Nachlass überschuldet sein könnte, ist fachliche Beratung durch einen Notar, eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die zuständige Nachlassstelle sinnvoll. Allgemeine Informationen können Orientierung geben, ersetzen aber keine Prüfung des Einzelfalls.

7. Digitalen Nachlass und persönliche Daten schützen

Auch digitale Konten gehören zum Nachlass: E-Mail-Postfächer, Online-Banking, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Abonnements und Geräte. In den ersten Stunden steht das meist nicht im Vordergrund. Sinnvoll ist aber, Smartphone, Computer, Schlüssel, Geldbörse und wichtige Unterlagen sicher aufzubewahren.

Versuche nicht, Passwörter zu erraten oder Accounts überstürzt zu löschen. Manche Zugänge enthalten Hinweise auf Verträge, persönliche Wünsche, Fotos oder Kontakte. Andere können später für die Nachlassabwicklung relevant sein. Liegen Zugangsdaten oder Hinweise zum digitalen Nachlass vor, notiere, wo sie sich befinden - ohne sie unnötig an viele Personen weiterzugeben.

Vorsorge schafft Orientierung, nicht weniger Trauer

Ein Todesfall lässt sich nicht organisatorisch lösen. Aber klare Informationen können verhindern, dass Angehörige in einer ohnehin schweren Zeit nach Dokumenten suchen, Bestattungswünsche erraten oder über digitale Zugänge rätseln müssen.

Du kannst für dich selbst ohne Zeitdruck festhalten, wen Angehörige benachrichtigen sollen, wer sich um ein Haustier kümmern kann, wo wichtige Dokumente liegen und welche Wünsche du für Bestattung oder Trauerfeier hast. Eine persönliche Abschiedsmappe - digital oder auf Papier - ersetzt keine rechtliche Beratung, kann aber Struktur geben. ASHAM unterstützt dabei, solche Informationen lokal auf dem eigenen Gerät geordnet festzuhalten und bewusst weiterzugeben.

Vielleicht ist heute nicht der Tag, alles zu entscheiden. Doch ein erster Eintrag, ein Gespräch mit einer Vertrauensperson oder ein sicher abgelegter Hinweis kann später genau die Orientierung geben, die Menschen in einem Todesfall brauchen.